Befriedigung aus gemeinschaftlichen Mitteln nach Tilgung einer Verbindlichkeit durch ein Gemeinschaftsmitglied
OLG Köln, Beschluss vom 26.05.1999 - Aktenzeichen 16 Wx 55/99
DRsp Nr. 2003/16487
Befriedigung aus gemeinschaftlichen Mitteln nach Tilgung einer Verbindlichkeit durch ein Gemeinschaftsmitglied
»Hat ein Gemeinschaftsmitglied Verbindlichkeiten der Gemeinschaft getilgt, so können es die auf Erstattung dieser Aufwendungen persönlich in Anspruch genommenen übrigen Mitglieder der Gemeinschaft auf die Befriedigung aus den gemeinschaftlichen Mitteln verweisen.«