OLG Düsseldorf - Urteil vom 12.01.1995
10 U 60/94
Normen:
BGB §§ 535 ff. § 564 c Abs. 1 § 546 b Abs. 7 Nr. 5 ; WEG § 3 § 13 § 27 ;
Fundstellen:
OLGR-Düsseldorf 1995, 183
OLGReport-Düsseldorf 1995, 183
WE 1995, 216
Wohnungseigentümer 1995, 86
WuM 1995, 390

Befugnis des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage zur späteren Vertragsabänderung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.1995 - Aktenzeichen 10 U 60/94

DRsp Nr. 1995/4654

Befugnis des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage zur späteren Vertragsabänderung

»Zur Frage, ob der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage, der kraft rechtsgeschäftlicher Vollmacht die Wohnungseigentümer bei Abschluß der Mietverträge mit Dritten wirksam vertreten hat, zur späteren Vertragsabänderung befugt ist.«

Normenkette:

BGB §§ 535 ff. § 564 c Abs. 1 § 546 b Abs. 7 Nr. 5 ; WEG § 3 § 13 § 27 ;

Gründe:

Zu Recht hat das Landgericht die Klage mit der Begründung abgewiesen, das Mietverhältnis sei von der Beklagten wirksam zum 20. September 1992 gekündigt worden. Das Berufungsvorbringen der Klägerin rechtfertigt keine ihr günstigere Entscheidung.