Die Beteiligten zu 1 bis 68 bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft in Dinslaken.
Die Beteiligten zu 1 bis 67 und Antragsteller, vertreten durch die Verwalterin, haben die Beteiligte zu 68 und Antragsgegnerin gerichtlich auf Zahlung von 41.558,26 DM in Anspruch genommen und ihre Forderung wie folgt aufgeschlüsselt:
(1) Nebenkosten aus der Jahresabrechnung 1994 7.502,55 DM
(2) Nebenkosten aus der Jahresabrechnung 1995 14.421,75 DM
(3) Restliches Hausgeld 1996 8.553,96 DM
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