Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Senat sowie die der Beteiligten zu 1) die insoweit entstandenen außergerichtlichen Kosten.
Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen Beschwerde wird auf 2.083 € festgesetzt.
I.)
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