Der Kläger macht, aus abgetretenem Recht die Rückzahlung eines "verlorenen Zuschusses" in Höhe von DM 200.000,-- nach vorzeitiger Beendigung eines Mietvertrages über Räume zum Betriebe eines Restaurants geltend.
Der Beklagte vermietete am 12.10.1988 an die Gastronomen ... und ... Kellerräume und eine Wirtswohnung im Anwesen ... zum Betrieb eines Restaurants mit gehobenem Niveau auf die Dauer von zehn Jahren. Der Mietzins für die Wirtschafts- und Wohnräume betrug insgesamt DM 9.310,-- monatlich; die Mieter leisteten eine Kaution in Höhe von DM 54.060,--.
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