OLG München - Urteil vom 19.05.1995 (21 U 4948/94)
Die Klägerin macht aus abgetretenem Recht einen Kautionsrückerstattungsanspruch in Höhe von 60.000,- DM sowie Schadensersatzansprüche in Höhe von 298.809,17 DM gegen den Beklagten als Untervermieter nach Beendigung [...]