Die Parteien streiten um die Frage der Höhe einer Nutzungsentschädigung für eine Wohnung in der in samt Nebenkosten und Heizkosten. Das Landgericht hat der Klage in Höhe von DM 7.127,09 nebst Zinsen stattgegeben und sie im übrigen abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten. Auf das Ersturteil und den Akteninhalt wird Bezug genommen.
Im übrigen wird von einer Darstellung des Tatbestandes gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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