Oberlandesgericht Karlsruhe
15. Zivilsenat
Beschluss
In dem Rechtsstreit
- Gläubigerin -
Prozessbevollmächtigter:
gegen
- Schuldner -
Prozessbevollmächtigte:
wegen Gerichtsstandsbestimmung
Als zuständiges Gericht zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Weinheim vom 9. Oktober 2007 - M 1951/07- wird das Landgericht Mannheim bestimmt.
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