I. Die Eigentümer haben mit Erklärung vom 22. April 1993 vor dem Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten das im Rubrum angegebene Grundstück nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt. Dem Antrag auf Eintragung der Teilungserklärung ins Grundbuch waren als Anlagen u.a. eine Lageskizze und die Abgeschlossenheitserklärung der Stadt Düsseldorf vom 9. November 1992 beigefügt. Die Eintragung ist antragsgemäß am 11. Juni 1993 vorgenommen worden.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|