I.
Die Parteien sind seit Februar 1997 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der Ehe der Parteien sind drei Kinder hervorgegangen, K., geb. am 26.08.1985, P., geb. am 14.03.1988, und A.-L., geboren am 06.07.1995. Der Beklagte hat erneut geheiratet. Aus seiner zweiten Ehe stammen die Kinder J., geb. am 09.03.1999, und N., geb. am 28.08.2001.
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