OLG Stuttgart - Urteil vom 17.04.2008
13 U 213/07
Normen:
ZVG § 148 ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 1124 ; BGB § 1125 ;
Fundstellen:
MietR 2008, 245
ZMR 2008, 966
Vorinstanzen:
LG Ellwangen, vom 27.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 143/06

Bereicherungsanspruch und Aufrechnungsmöglichkeit eines Mieters gegen den Zwangsverwalter bei Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück des Vermieters

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2008 - Aktenzeichen 13 U 213/07

DRsp Nr. 2008/10789

Bereicherungsanspruch und Aufrechnungsmöglichkeit eines Mieters gegen den Zwangsverwalter bei Errichtung eines Anbaus auf dem Grundstück des Vermieters

»Errichtet der Mieter auf dem Grundstück des Vermieters einen Anbau, kann er sich wegen der dadurch verursachten Werterhöhung bzw. wegen eines ihm zustehenden Bereicherungsanspruchs gegenüber dem Zwangsverwalter nicht auf die erweiterte Aufrechnungsmöglichkeit nach den Grundsätzen zur Aufrechnung von Baukostenzuschüssen berufen, wenn sich die ursprünglich beabsichtigte Sicherung der Rechte des Mieters durch einen Erbbaurechtsvertrag nicht realisieren lässt.«

Normenkette:

ZVG § 148 ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 1124 ; BGB § 1125 ;

Tatbestand: