LG Fulda, vom 25.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 62/03
Berichtigungsanspruch bei Verstoß des Grundbuchamtes gegen eine Verfügungsbeschränkung gem. § 12 WEG
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.05.2003 - Aktenzeichen 20 W 169/03
DRsp Nr. 2003/17138
Berichtigungsanspruch bei Verstoß des Grundbuchamtes gegen eine Verfügungsbeschränkung gem. § 12WEG
»Bei einem Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Verfügungsbeschränkung nach § 12WEG steht den anderen Wohnungseigentümern kein Berichtigungsanspruch nach § 894BGB zu. Dementsprechend sind sie auch nicht beschwerdebefugt für eine Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nach §§ 71 Abs. 2 Satz 2, 53 Abs. 1 Satz 1 GBO gegen die Eintragung des Erwerbers als Eigentümer.«