Berücksichtigung von Änderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete bei geltend gemachtem Mietwucher
KG, Beschluß vom 20.04.1995 - Aktenzeichen 8 RE-Miet 242/95
DRsp Nr. 1995/10443
Berücksichtigung von Änderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete bei geltend gemachtem Mietwucher
»Wird von dem Mieter preisfreien Wohnraums ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1WiStG (mit den daraus zu ziehenden Folgerungen) für einen zurückliegenden Zeitraum geltend gemacht, so sind der Vereinbarung nachfolgende Änderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete gegebenenfalls zu berücksichtigen (Anschluß an OLG Hamm, DRsp-ROM Nr. 1992/9112 und OLG Frankfurt/M., DRsp-ROM Nr. 1992/8412).«