I. Der Antragsteller und seine Ehefrau sowie die Antragsgegner zu 1 sind die Wohnungseigentümer einer aus 16 Wohnungen bestehenden Wohnanlage mit Tiefgarage, die von der Antragsgegnerin zu 2 bis Ende 1992 verwaltet wurde. Jetzt ist die weitere Beteiligte Verwalterin.
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