Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für den Gutachtenauftrag an einen Rechtsanwalt
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2003 - Aktenzeichen 2 Wx 49/00
DRsp Nr. 2003/16353
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für den Gutachtenauftrag an einen Rechtsanwalt
1. Die Wohnungseigentümerversammlung hat die Beschlusskompetenz zur Beauftragung eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit gegen die Gemeinschaft gerichteten Werklohnforderungen.2. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Begutachtung der Rechtslage widerspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, auch wenn der Rechtsanwalt in der Vergangenheit mehrfach Wohnungseigentümer gegeneinander vertreten hat.