Das Amtsgericht hat durch Beschluss vom 24.08.1999 Beschlussanfechtungsanträge des Antragstellers, sowie weitere Anträge, auf Gestattung des Einbaus von Dachfenstern und einer Wand mit Tür im Treppenhaus zurückgewiesen. Hiergegen hat der Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt und weitere Hilfsanträge gestellt. Durch den angefochtenen Beschluss, auf den Bezug genommen wird, hat das Landgericht lediglich die Kostenentscheidung des Amtsgerichts teilweise abgeändert und die sofortige Beschwerde des Antragstellers im übrigen zurückgewiesen. Hiergegen hat der Antragsteller sofortige weitere Beschwerde eingelegt. Die weiteren Beteiligten sind der sofortigen weiteren Beschwerde entgegengetreten.
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