Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung einer Beeteinfassungsmauer
KG, Beschluß vom 10.01.1994 - Aktenzeichen 24 W 3851/93
DRsp Nr. 1995/9255
Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung einer Beeteinfassungsmauer
»Auch Sondernutzungsrechte an Gartenflächen geben einem Wohnungseigentümer nicht das Recht, eigenmächtig sichtbare kniehohe Beeteinfassungsmauern zu errichten, selbst wenn das Mauerwerk sich durch seine Gestaltung in den Gesamtcharakter der Wohnanlage einfügt.«