KG - Beschluß vom 20.07.1994 (24 W 4748/93)
I. Die Beteiligten zu 1. bis 9. sind die Wohnungseigentümer der im Rubrum näher bezeichneten Wohnanlage. In der Wohnungseigentümerversammlung vom 14. September 1990, zu der die seinerzeit die Verwaltung ausübende [...]