KG - Beschluß vom 20.07.1994
24 W 4778/93
Normen:
WEG § 21 Abs. 3, Abs. 4 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)222c (Ls)
WE 1995, 58
ZMR 1995, 44

KG - Beschluß vom 20.07.1994 (24 W 4778/93) - DRsp Nr. 1995/9288

KG, Beschluß vom 20.07.1994 - Aktenzeichen 24 W 4778/93

DRsp Nr. 1995/9288

»Auch wenn die Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt sind, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen (BGHZ 113, 197 = NJW 1991, 979), ist jedenfalls die grundlose inhaltsgleiche Wiederholung früherer Eigentümerbeschlüsse, die bereits angefochten worden sind, mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nicht vereinbar, so daß ein solcher Wiederholungsbeschluß schon deshalb nach rechtzeitiger Anfechtung für ungültig zu erklären ist.«

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 3, Abs. 4 ;
Fundstellen
DRsp I(152)222c (Ls)
WE 1995, 58
ZMR 1995, 44