OLG München - Beschluss vom 28.10.2005
34 Wx 50/05
Normen:
BGB § 242 ; WEG § 21 Abs. 3, 4 § 28 Abs. 3 § 45 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2006, 89
NZM 2006, 229
OLGReport-München 2006, 83

Beschwer bei Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über Kreditaufnahme der Gemeinschaft - Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

OLG München, Beschluss vom 28.10.2005 - Aktenzeichen 34 Wx 50/05

DRsp Nr. 2005/19652

Beschwer bei Antrag auf Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über Kreditaufnahme der Gemeinschaft - Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

»1. Die Beschwer für den Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses über eine Kreditaufnahme der Gemeinschaft richtet sich grundsätzlich nach dem im Innenverhältnis auf den Wohnungseigentümer entfallenden Haftungsanteil, also im Regelfall nach seinem Miteigentumsanteil.2. Zur Abänderung eines Kostenverteilungsschlüssels.«

Normenkette:

BGB § 242 ; WEG § 21 Abs. 3, 4 § 28 Abs. 3 § 45 Abs. 1 ;

Sachverhalt: