Der Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Dem Antragsteller steht das Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohnung zu, dem Antragsgegner das Sondereigentum an der Wohnung Nr. 1.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|