Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur Teilungserklärung vorgesehenen Maße
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11.08.1997 - Aktenzeichen 3 Wx 227/97
DRsp Nr. 1999/4314
Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur Teilungserklärung vorgesehenen Maße
»a. Zur Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur Teilungserklärung vorgesehenen Maße errichteten Garage und zur Rechtsmißbräuchlichkeit des Beseitigungsverlangens.b. Die Bindung eines nachteilig betroffenen Wohnungseigentümers an die von seinem Rechtsvorgänger erteilte Zustimmung zu einer baulichen Veränderung besteht nur dann, wenn die bauliche Maßnahme im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge bereits - zumindest teilweise - vorgenommen worden ist.«