OLG Düsseldorf, Beschluß vom 06.11.2000 - Aktenzeichen 3 Wx 184/00
DRsp Nr. 2001/9887
Beseitigung eines Gerüsts durch den Verwalter
1. Hat die Eigentümergemeinschaft einem Wohnungseigentümer die Vornahme von Bauarbeiten gestattet, so umfaßt dies auch die Aufstellung eines Gerüsts.2. Entfernt der Verwalter eigenmächtig das Gerüst, so haftet er dem Eigentümer für die hierdurch entstandenen Mehrkosten.