LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 24/95
AG Neuss (27 II 94/94 WEG),
Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig beschlußwidrig installierter Anlage
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 02.08.1995 - Aktenzeichen 3 Wx 174/95
DRsp Nr. 1995/6352
Beseitigungsanspruch der Miteigentümergemeinschaft bei eigenmächtig beschlußwidrig installierter Anlage
»1. Der Eigentümergemeinschaft ist im Zusammenhang mit Art und Weise der Installation einer Parabolantenne ein gewisses Direktionsrecht und Beurteilungsermessen zuzubilligen. 2. Ist unangefochten beschlossen, daß eine Parabolantenne auf dem Dach nach Führung eines Unbedenklichkeitsnachweises genehmigt werde, das Zuleitungskabel aber nicht durch das Regenfallrohr geführt werden darf, ist eine eigenmächtig beschlußwidrig installierte Anlage zu beseitigen.«