I.
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer aus fünf Wohnungen bestehenden Wohnanlage. Der Antragstellerin gehört eine Wohnung im Obergeschoss. Den Antragsgegnern gehören zwei im Erdgeschoss gelegene Wohnungen mit je einem Sondernutzungsrecht an der vorgelagerten Terrasse, die mit einer Abböschung zum Grundstück versehen ist.
Die Antragsgegner nahmen Veränderungen an ihren Terrassen samt Abböschung vor.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|