I.
Die Beteiligte zu 1 ist Verwalterin der im Rubrum bezeichneten Wohnungseigentumsanlage. Die Beteiligte zu 2 ist Eigentümerin von 20 in dieser Anlage befindlichen Wohnungen nebst Tiefgaragenplätzen. Der Beteiligte zu 3 war bis zu seiner Abberufung am 1.7.1996 Verwalter der Anlage.
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