OLG Düsseldorf - Beschluß vom 22.10.1999
3 Wx 141/99
Normen:
WEG § 28 Abs. 5 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 117
WuM 2000, 334
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 12.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 355/98
AG Neuss - 27 a II 248/97 WEG ,

Bestandskraft einer Jahresabrechnung

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 22.10.1999 - Aktenzeichen 3 Wx 141/99

DRsp Nr. 2000/24

Bestandskraft einer Jahresabrechnung

»Die Wohnungseigentümer können über eine bereits bestandskräftige Jahresabrechnung erneut beschließen, wenn sich diese nachträglich infolge eines Irrtums oder unrichtiger Buchführung als fehlerhaft erweist.«

Normenkette:

WEG § 28 Abs. 5 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligte zu 1 ist Verwalterin der im Rubrum bezeichneten Wohnungseigentumsanlage. Die Beteiligte zu 2 ist Eigentümerin von 20 in dieser Anlage befindlichen Wohnungen nebst Tiefgaragenplätzen. Der Beteiligte zu 3 war bis zu seiner Abberufung am 1.7.1996 Verwalter der Anlage.