Die Beteiligten zu 2) und 3) bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft ...straße in O1. Die Beteiligte zu 1) hat nach Verfahrenseinleitung ihren Anteil an der Eigentumswohnung Nr. ... auf den Beteiligten zu 2) übertragen. Die Umschreibung im Grundbuch erfolgte am 02.11.2000.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft wurde durch Teilungserklärung vom ...1980 zu URNr. .../1980 der Notarin Dr. A, ... begründet. Darin heißt es unter II:
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