1. Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 23.02.2007 -
2. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht Konstanz zurückverwiesen.
3. Die im Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten werden nicht erhoben.
4. Der Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage in R. In der Wohnungseigentümerversammlung vom 09.11.2005 wurde durch Mehrheitsbeschluss unter TOP 4.06 das Verbleiben eines Windabweisers am Balkon der Wohnung Nr. B 10 genehmigt (AS 25).
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