OLG München - Urteil vom 11.02.2002
17 U 4845/01
Normen:
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5 ; BGB § 675 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)404d
NJW-RR 2002, 1454
NZBau 2002, 680
NZM 2002, 826

Bindung der Wohnungseigentümer an einen Beschluss, einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Gewährleistungsklage zu beauftragen

OLG München, Urteil vom 11.02.2002 - Aktenzeichen 17 U 4845/01

DRsp Nr. 2003/16532

Bindung der Wohnungseigentümer an einen Beschluss, einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Gewährleistungsklage zu beauftragen

Beauftragt der Verwalter aufgrund eines bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses einen Rechtsanwalt, der die Ansprüche einiger der Wohnungseigentümer auf Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum gegen den Bauträger gerichtlich geltend machen soll, kann der einzelne Wohnungseigentümer weder den auch im eigenen Namen abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Anwalt noch die in seinem Namen erteilte Prozessvollmacht widerrufen.

Normenkette:

WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5 ; BGB § 675 ;
Fundstellen
DRsp I(152)404d
NJW-RR 2002, 1454
NZBau 2002, 680
NZM 2002, 826