OLG München - Urteil vom 13.12.2002 (21 U 1938/02)
Die Klägerin verlangt von den Beklagten die Zahlung restlicher Pachtzinsen und abgerechneter Nebenkosten aus einem beendeten Pachtverhältnis, sowie die Bezahlung von Getränkelieferungen. Die Klägerin mietete in dem zu [...]