OLG Saarbrücken - Beschluss vom 05.03.2002 (5 W 230/01)
A. Die Beteiligten sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft P Straße in S. Am 4.7.2000 fand eine Eigentümerversammlung statt, an der außer dem Hausverwalter als Versammlungsleiter weitere acht [...]