OLG Saarbrücken - Beschluss vom 07.05.2002
5 W 368/01-117
Normen:
WEG § 8 Abs. 2 S. 2 § 43 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2002, 336
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 02.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 157/01
AG Saarbrücken - 1 II 113/00 WEG,

Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnungserwerbers; Anfechtung der Bestellung des Verwalters

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07.05.2002 - Aktenzeichen 5 W 368/01-117

DRsp Nr. 2003/11326

Rechte des noch nicht im Grundbuch eingetragenen Wohnungserwerbers; Anfechtung der Bestellung des Verwalters

1. Der Ersterwerber ist bis zu seiner Eintragung im Grundbuch gehindert, originäre Eigentümerbefugnisse auszuüben, sofern er hierzu nicht durch den teilenden Eigentümer ermächtigt wurde.2. Ein Recht des Erwerbers, die Bestellung des Verwalters anzufechten, besteht nicht, wenn er im Kaufvertrag in den bestehenden Verwaltervertrag eingetreten ist und sich verpflichtet hat, diesem eine Vollmacht zu erteilen. Hierin liegt eine vertrauensbildende, konkludente Billigung der Verwalterbestellung.

Normenkette:

WEG § 8 Abs. 2 S. 2 § 43 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

A.

Mit Urkundennummer 1185/1995 vom 23.10.1995 (Bl. 23 ff. d. A.) teilte das Wohnungsunternehmen I. GmbH u. KO KG das im Grundbuch von eingetragene Grundstück in 26 Miteigentumsanteile verbunden mit Sondereigentum an Wohnungen und Garagen.