OLG Hamburg - Beschluss vom 25.02.2002 (2 Wx 103/01)
Die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers ist zulässig (§§ 43, 45 Abs. 1 WEG, 27, 29 FGG), bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. I. Der Antragsteller ist mit 5 von 17 Wohnungen Miteigentümer in der [...]