OLG Hamburg - Beschluß vom 18.10.2002
2 Wx 117/99
Normen:
WEG § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 3 § 22 ; BGB § 1004 ;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 26.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 318 T 217/98

Beseitigung einer der Teilungserklärung widersprechenden baulichen Maßnahme durch den Eigentümer

OLG Hamburg, Beschluß vom 18.10.2002 - Aktenzeichen 2 Wx 117/99

DRsp Nr. 2004/19291

Beseitigung einer der Teilungserklärung widersprechenden baulichen Maßnahme durch den Eigentümer

Der Sondereigentümer kann auf Beseitigung einer der Teilungserklärung widersprechenden baulichen Maßnahme auch dann in Anspruch genommen werden, wenn diese zwar von dem Bauträger vorgenommen wurde, dies jedoch zu einem Zeitpunkt geschah, als bereits eine werdende Wohnungseigentümergemeinschaft bestand und die Maßnahmen unter Regie des Sondereigentümers erfolgt sind.

Normenkette:

WEG § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 3 § 22 ; BGB § 1004 ;

Gründe:

Die gem. den §§ 45 Abs. 1 WEG, 27, 29 FGG zulässige sofortige weitere Beschwerde des Antragsgegners ist unbegründet. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§§ 27 Abs. 1 FGG, 546 ZPO).