OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 29.01.2002 (20 W 32/02)
In einem wegen Zahlung rückständigen Wohngeldes von insgesamt 5.628,75 DM betriebenen Verfahren erklärten die Antragsteller die Hauptsacheerledigung bis auf eine Restforderung von 1.061,53 DM. Die Antragsgegner [...]