LG Darmstadt, vom 22.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 77/2002
AG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 302 II 135/01
Wirksame Beschwerdeeinlegung in einem WEG-Verfahren per Telefax
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.05.2002 - Aktenzeichen 20 W 161/02
DRsp Nr. 2002/15411
Wirksame Beschwerdeeinlegung in einem WEG -Verfahren per Telefax
»Die Beschwerdeeinlegung in einem WEG -Verfahren kann per Telefax in der Form der Telekopie wirksam erfolgen. Eingangszeitpunkt ist dann der Zeitpunkt des Ausdrucks durch das Empfängergerät, unabhängig von den Dienststunden und einem aufgestempelten Entnahmezeitpunkt.«