Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens wegen Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger
OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - Aktenzeichen 27 U 1011/01
DRsp Nr. 2004/14987
Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens wegen Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger
1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft den Verwalter ermächtigt, "alle rechtlich notwendigen Schritte in die Wege zu leiten", um Gewährleistungsansprüche gegen den Bauträger durchzusetzen, so ist der Verwalter auch befugt, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten.2. Durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung unterbrochen.