OLG München - Urteil vom 18.09.2002
27 U 1011/01
Normen:
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5 ;
Fundstellen:
NZM 2003, 824

Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens wegen Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger

OLG München, Urteil vom 18.09.2002 - Aktenzeichen 27 U 1011/01

DRsp Nr. 2004/14987

Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens wegen Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger

1. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft den Verwalter ermächtigt, "alle rechtlich notwendigen Schritte in die Wege zu leiten", um Gewährleistungsansprüche gegen den Bauträger durchzusetzen, so ist der Verwalter auch befugt, ein selbständiges Beweisverfahren einzuleiten. 2. Durch die Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens wird die Verjährung unterbrochen.

Normenkette:

WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5 ;
Fundstellen
NZM 2003, 824