Die Beteiligten sind Mitglieder einer gemäß Teilungserklärung von Februar 1976 aus sechs Wohnungen bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft in. Im Juli 1976 ließen die damaligen Miteigentümer eine Vereinbarung notariell beurkunden, nach der auf dem Grundstück fünf Garagen errichtet und das Sondereigentum jeweils mit den im Grundbuch unter Blatt eingetragenen Wohnungseigentumsrechten verbunden werden sollten. Dies wurde im Oktober 1976 im Grundbuch eingetragen.
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