OLG Düsseldorf - Beschluß vom 06.04.1994
3 Wx 534/93
Normen:
WEG § 13 Abs. 1 § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 1 § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 § 22 Abs. 1 § 43 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(152)213a-b
NJW-RR 1994, 1167
WE 1995, 374
Wohnungseigentümer 1995, 63
WuM 1994, 495
ZMR 1994, 376

Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung überlassenen Gartenfläche

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 06.04.1994 - Aktenzeichen 3 Wx 534/93

DRsp Nr. 1995/9038

Eigenmächtige Entfernung der Bepflanzung der einem Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung überlassenen Gartenfläche

»1. Das Recht eines Wohnungseigentümers "zur alleinigen ... Nutzung als Hof- und Ziergarten" rechtfertigt nicht die eigenmächtige Entfernung einer 18 Jahre alten und 6-7 m hohen Bepflanzung der Gartenfläche.2. Der Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes - im Rahmen des Möglichen - kann auch von einzelnen Wohnungseigentümern geltend gemacht werden.«

Normenkette:

WEG § 13 Abs. 1 § 14 Nr. 1 § 15 Abs. 1 § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 § 22 Abs. 1 § 43 Abs. 1 Nr. 1 ;

Sachverhalt: