Die Parteien streiten um Schadenersatz in Form des Wiederaufbaus einer Bootshütte über dem Tegernsee, die von der Beklagten beseitigt wurde und an der die Kläger Eigentum behaupten.
Hinsichtlich des Sachvortrages der Parteien zu den tatsächlichen Verhältnissen und den geäußerten Rechtsansichten wird auf den Tatbestand des Ersturteils Bezug genommen.
Die Kläger haben in der ersten Instanz beantragt:
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