BayObLG - Beschluss vom 17.04.2002
2Z BR 14/02
Normen:
WEG § 24 Abs. 1, 3 § 26 Abs. 1 ; BGB § 626 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 794
OLGReport-BayObLG 2002, 252
ZMR 2002, 774
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 11223/01
AG München 482 UR II 756/00 ,

Einberufung der Eigentümerversammlung durch Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats - beabsichtigter Ferientermin - vorzeitige Abberufung des Verwalters bei Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

BayObLG, Beschluss vom 17.04.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 14/02

DRsp Nr. 2002/9108

Einberufung der Eigentümerversammlung durch Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats - beabsichtigter Ferientermin - vorzeitige Abberufung des Verwalters bei Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

»1. Wird eine Eigentümerversammlung unberechtigterweise statt vom Verwalter von dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats einberufen, sind die in dieser Versammlung gefassten Eigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären, es sei denn, es steht fest, dass sie auch bei einer ordnungsgemäßen Einberufung gefasst worden wären.2. Die beabsichtigte Einberufung einer Eigentümerversammlung während der Schulferien steht grundsätzlich nicht einer pflichtwidrigen Weigerung des Verwalters zur Einberufung der Versammlung gleich.3. Die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat kann einen wichtigen Grund für die vorzeitige Abberufung des Verwalters darstellen.«

Normenkette:

WEG § 24 Abs. 1, 3 § 26 Abs. 1 ; BGB § 626 ;

Gründe

I.

Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungserbbauberechtigten einer aus 44 Wohnungserbbaurechten bestehenden Wohnanlage. Die weitere Beteiligte zu 1 ist derzeit Verwalterin; davor war die weitere Beteiligte zu 2 Verwalterin.