OLG München - Urteil vom 15.10.1991
9 U 1979/91
Normen:
BGB § 631 ;
Fundstellen:
BauR 1992, 69
NJW-RR 1992, 349
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 13240/90

Einbeziehung der VOB in den Bauvertrag; Möglichkeit der Kenntnisnahme als Einbeziehungsvoraussetzung

OLG München, Urteil vom 15.10.1991 - Aktenzeichen 9 U 1979/91

DRsp Nr. 1996/17605

Einbeziehung der VOB in den Bauvertrag; Möglichkeit der Kenntnisnahme als Einbeziehungsvoraussetzung

Die Klausel, »Sollten Sie die VOB und die DIN-Vorschriften nicht kennen, dann sende ich Ihnen kostenlos ein Exemplar zu« reicht zur wirksamen Einbeziehung der VOB in den Bauvertrag nicht aus.

Normenkette:

BGB § 631 ;

Gründe:

(Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.)

Die Berufung der Beklagten ist auch insoweit unbegründet, als sie sich gegen die Abweisung der Widerklage in Höhe von 1.322,40 DM (Nachbesserungskosten) richtet.