I. Die Beteiligten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft der genannten, aus sechs Wohneinheiten bestehenden Wohnungseigentumsanlage, die von der Beteiligten zu 2., Eigentümerin von 4 Wohnungen, verwaltet wird. Der Antragsteller ist Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung. Mit seinem Antrag wendet er sich gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung vom 28.10.2000 zum Tagesordnungspunkt 2, mit dem einem Antrag auf Genehmigung einer Photovoltaikanlage auf der südlichen Dachseite mit 5 Ja-Stimmen zugestimmt wurde.
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