OLG Köln - Beschluß vom 03.07.2002
16 Wx 93/02
Normen:
FGG § 12 ; WEG § 43 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 437
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 11.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 57/01
AG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen II 201/00

Einholung eines Sachverständigengutachtens auch ohne Parteiantrag

OLG Köln, Beschluß vom 03.07.2002 - Aktenzeichen 16 Wx 93/02

DRsp Nr. 2003/3920

Einholung eines Sachverständigengutachtens auch ohne Parteiantrag

Ob die Montage einer Solaranlage auf dem Dach für die Eigentümer der darunter gelegenen Dachwohnungen zu Dauerbeeinträchtigungen führen kann und daher ohne deren Einwilligung nicht erfolgen darf, auch wenn die Teilungserklärung geringere Mehrheiten zur Gestattung baulicher Veränderungen erfordert, kann das Beschwerdegericht im Streitfalle nicht aus eigener Sachkunde beurteilen, auch wenn kein gerichtliches Sachverständigengutachten beantragt ist, weil die Beteiligten bereits - sich widersprechende- Privatgutachten vorgelegt haben.

Normenkette:

FGG § 12 ; WEG § 43 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft der genannten, aus sechs Wohneinheiten bestehenden Wohnungseigentumsanlage, die von der Beteiligten zu 2., Eigentümerin von 4 Wohnungen, verwaltet wird. Der Antragsteller ist Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung. Mit seinem Antrag wendet er sich gegen einen Beschluss der Eigentümerversammlung vom 28.10.2000 zum Tagesordnungspunkt 2, mit dem einem Antrag auf Genehmigung einer Photovoltaikanlage auf der südlichen Dachseite mit 5 Ja-Stimmen zugestimmt wurde.