OLG Köln - Beschluss vom 04.07.2006
16 Wx 51/06
Normen:
WEG § 15 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2006, 783
WuM 2006, 538
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 15.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 T 239/0
AG Siegburg - 3 II 80/05 WEG,

Einräumung eines Sondernutzungsrechts nur durch Vereinbarung - Auslegungskriterien

OLG Köln, Beschluss vom 04.07.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 51/06

DRsp Nr. 2006/20979

Einräumung eines Sondernutzungsrechts nur durch Vereinbarung - Auslegungskriterien

»Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts verlangt eine Vereinbarung der Beteiligten. Hierfür können als Indizien bei der Auslegung herangezogen werden der Wille der Parteien nach einer nicht nur vorläufigen Regelung sowie die Einbeziehung Dritter durch Unterschriftsleistung, die faktisch von der Vereinbarung betroffen werden.«

Normenkette:

WEG § 15 ;

Gründe:

Die zulässige sofortige weitere Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg.

Das Landgericht hat mit Recht dem Unterlassungsantrag der Antragstellerin stattgegeben. Zwischen den Beteiligten ist an dem streitigen Terrassenteil ein Sondernutzungsrecht zu Gunsten der Antragstellerin vereinbart worden.