OLG München - Beschluss vom 11.05.2016
34 Wx 73/15
Normen:
GBO § 29 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 6 S. 1 und Abs. 7;
Fundstellen:
BauR 2016, 1532
MietRB 2016, 235
ZMR 2016, 11
ZMR 2016, 792
Vorinstanzen:
AG Passau, vom 12.02.2015

Eintragungsfähigkeit des Erwerbs von Grundeigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschft

OLG München, Beschluss vom 11.05.2016 - Aktenzeichen 34 Wx 73/15

DRsp Nr. 2016/9468

Eintragungsfähigkeit des Erwerbs von Grundeigentum durch die Wohnungseigentümergemeinschft

WEG § 10 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann als (Mit-)Eigentümerin von Grundbesitz in das Grundbuch eingetragen werden (Anschluss an BGH vom 18.3.2016 - V ZR 75/15).2. Offen bleibt, ob das Grundbuchamt den Verwaltungscharakter des Erwerbsgeschäfts zu prüfen hat. Stellt sich nach dem Inhalt der Urkunde der Erwerb als Verwaltungsmaßnahme dar, kann der Nachweis jedenfalls im Rahmen der freien Beweiswürdigung als geführt angesehen werden.

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 12. Februar 2015 aufgehoben.

II.

Das Amtsgericht Passau - Grundbuchamt - wird angewiesen, die Eintragungsanträge vom 4. Februar 2015 nicht aus den Gründen des Beschlusses vom 12. Februar 2015 in der Form der Nichtabhilfeentscheidung vom 2. März 2015 zurückzuweisen.

Normenkette:

GBO § 29 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 6 S. 1 und Abs. 7;

Gründe

I.