LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 19 T 148/98
Entlastung eines als faktischer Verwalter tätigen Wohnungseigentümers
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16.11.1998 - Aktenzeichen 3 Wx 393/98
DRsp Nr. 1999/4121
Entlastung eines als faktischer Verwalter tätigen Wohnungseigentümers
»Die Entlastung eines Wohnungseigentümers, der im Einvernehmen mit der Gemeinschaft Verwaltertätigkeit tatsächlich verrichtet hat, (faktischer Verwalter) entspricht - wenn auch ein Anspruch auf Entlastung außerhalb einer entsprechenden Vereinbarung in der Regel nicht besteht - bei Vorliegen der formellen und materiellen Voraussetzungen gleichwohl ordnungsgemäßer Verwaltung und kann daher wirksam beschlossen werden.Ist die Hälfte der Miteigentumsanteile oder mehr gemäß § 25 Abs. 5WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen, so ist § 25 Abs. 3WEG nicht anzuwenden, mit der Folge, dass bereits die erste Versammlung zur Vermeidung einer bloßen Förmelei in Bezug auf deren Beschlussfähigkeit so zu behandeln ist, als ob ihr eine die Beschlussfähigkeit feststellende Eigentümerversammlung vorausgegangen wäre.«