I. Die Beteiligten zu 1 und 2 bilden die im Rubrum näher bezeichnete Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Verwalterin die Beteiligte zu 3 ist. An den inneren Wand- und Deckenflächen des Hauses Straße M welches zu der genannten Wohnungseigentumsanlage gehört, traten in den letzten Jahren Nässeschäden auf. Nachdem der von der Wohnungseigentümergemeinschaft entsprechend beauftragte Architekt, am 28.6.1995 ein Gutachten über die Ursächlichkeit der Schäden und Erforderlichkeit der Sanierung der Gebäudefassade erstattet hatte, beschloss die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Eigentümerversammlung vom 20.9.1995 mehrheitlich, die Nordseite vom Eingang bis zur Nordwestecke und die gesamte Westseite einschließlich Travertinfassade des Hauses Straße M durch ein Wärmedämm-Verbundsystem mit Flachverblendern (Klinkerimitat) zu sanieren.
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