Die Klägerin ist Eigentümerin der Bürogebäude N und in E. Mit Mietvertrag vom 1. Februar 1990 vermietete sie an die S S GmbH (spätere Gemeinschuldnerin zu 1) im Gebäude N Lager- und Büroflächen. Am 29. September 1992 schloß sie mit der späteren Gemeinschuldnerin zu 1) einen weiteren Mietvertrag über Räumlichkeiten im Gebäude N.
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