OLG Koblenz - Urteil vom 06.09.1991
2 U 1588/89
Normen:
WEG § 3 Abs. 1 § 5 Abs. 1 § 8 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WE 1992, 19
WuM 1991, 603

Entstehung von Sondereigentum

OLG Koblenz, Urteil vom 06.09.1991 - Aktenzeichen 2 U 1588/89

DRsp Nr. 1995/5062

Entstehung von Sondereigentum

»Die Entstehung von Sondereigentum in dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Umfang hängt davon ab, daß die zur baulichen Abgrenzung des Sondereigentums vorgesehenen Trennwände auch tatsächlich errichtet werden.«

Normenkette:

WEG § 3 Abs. 1 § 5 Abs. 1 § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien sind Mitglieder der Wohnungs - Eigentümergemeinschaft bezüglich des in W ... bestehenden Mehrfamilienhauses, und zwar Eigentümer benachbarter Wohnungen im Dachgeschoß dieses Gebäudes. Die Klägerin erstrebt die Feststellung, Sondereigentümerin eines Teils des von den Beklagten genutzten Raumes im Dachraum des Gebäudes zu sein sowie die Verpflichtung der Beklagten zur Duldung der Wegnahme dieses Teilraums zur Einverleibung in ihre Wohnung.