Die Parteien sind Mitglieder der Wohnungs - Eigentümergemeinschaft bezüglich des in W ... bestehenden Mehrfamilienhauses, und zwar Eigentümer benachbarter Wohnungen im Dachgeschoß dieses Gebäudes. Die Klägerin erstrebt die Feststellung, Sondereigentümerin eines Teils des von den Beklagten genutzten Raumes im Dachraum des Gebäudes zu sein sowie die Verpflichtung der Beklagten zur Duldung der Wegnahme dieses Teilraums zur Einverleibung in ihre Wohnung.
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