I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die aus drei Häusern mit insgesamt 188 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 210 Stellplätzen besteht. Die Antragsgegnerin hat die Anlage als Bauträger errichtet. Ihr gehören noch 104 Wohnungen und 131 Tiefgaragenstellplätze. Im September 1996 haben die Antragsteller gegen die Antragsgegnerin Wohngeldansprüche in Höhe von 174919 DM beim Amtsgericht geltend gemacht. In der Eigentümerversammlung vom 29.11.1996 wurde mit den Stimmen der Antragsgegnerin folgender Beschluß gefaßt:
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|